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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON DELTRIAN

VORWORT

Deltrian ist auf Luftfilterlösungen spezialisiert. Das Unternehmen bietet eine breite Produktpalette an, darunter Filter für die industrielle Belüftung, Klimatisierung und spezielle Umgebungen wie Lackierkabinen. Im Mittelpunkt der Dienstleistungen stehen die Aufrechterhaltung einer optimalen Luftqualität und die Einhaltung von Umweltstandards. Darüber hinaus bietet Deltrian fachkundige Beratung und Unterstützung bei der Installation neuer Anlagen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen den rechtlichen Rahmen für die Beziehung zwischen Deltrian und seinen Kunden fest.

Die Parteien vereinbaren hiermit Folgendes:

1.      Begriffsbestimmungen

1.1         „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Person, die direkt oder indirekt eine der Parteien besitzt oder kontrolliert, von einer der Parteien besessen oder kontrolliert wird oder sich im gemeinsamen Besitz oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer der Parteien befindet.

1.2         „Vertrag“ bezeichnet die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“), gegebenenfalls ergänzt durch die unter der nachstehenden Klausel „Anwendbare Bedingungen“ aufgeführten Dokumente.

1.3         „Erfüllungsgehilfe“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die von Deltrian mit der Erfüllung einer von Deltrian eingegangenen vertraglichen Verpflichtung im Rahmen der gesamten Vertragskette betraut ist; dies kann unter anderem Subunternehmer, Mitarbeiter und Geschäftsführer umfassen.

1.4         „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen jeglicher Art, die die folgenden kumulativen Bedingungen erfüllen: (i) Die Informationen werden vor, am oder nach dem Vertragsdatum von einer der Parteien oder deren Beauftragten (die „offenlegende Partei“) gegenüber der anderen Partei oder deren Beauftragten (die „empfangende Partei“) offenbart, sei es direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich oder auf andere Weise, und (ii) die Informationen sind Dritten, die nicht Vertragspartei dieses Vertrags sind, weder allgemein bekannt noch für diese ohne Weiteres zugänglich. Vertrauliche Informationen umfassen unter anderem Geschäftspläne, Analysen, Prognosen, Vorhersagen oder Projektionen, geistiges Eigentum, Software, Technologie, technische Informationen, Geschäftsmodelle, Preisgestaltung und Preisstrategien, Marketingideen, Daten (einschließlich Verkaufsdaten), Umsatzprognosen, Finanzierungspläne, Bewertungen, Kapitalausstattung, Budgets und sonstige Finanzinformationen, Informationen Dritter sowie alle sonstigen Informationen, bei denen eine der Parteien vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass sie für die andere Partei von strategischer, wirtschaftlicher oder sicherheitsrelevanter Bedeutung sind, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wurde.

1.5         „Schöpfungsergebnis“ bezeichnet alle Schöpfungsergebnisse (einschließlich Datenbanken und Software), Werke, Erfindungen, Informationen und Texte, die mit der Erfüllung des Vertrags und dessen Leistungen in Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bereits bestanden oder während der Vertragserfüllung entstanden sind.

1.6         „Kunde“ bezeichnet jede Person, die die Produkte oder Dienstleistungen von Deltrian gemäß der von den Parteien unterzeichneten Bestellung erhält.

1.7         „Deltrian“ bezeichnet das Unternehmen, das die Produkte und Dienstleistungen bereitstellt und das Bestellformular ausgestellt hat, das diesen AGB unterliegt.

1.8         „Höhere Gewalt“ bezeichnet Ereignisse oder Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der sich darauf berufenden Partei liegen und die vernünftigerweise nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren, darunter insbesondere, aber nicht beschränkt auf: Änderungen des rechtlichen Rahmens, Krieg, Unruhen, Zerstörung von Anlagen oder Materialien durch Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Explosion oder Sturm, Arbeitskämpfe, Epidemien, Pandemien, Ausfall öffentlicher Versorgungsunternehmen oder Transportunternehmen, Streiks, Terrorakte, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Feuer, Ausfall von Lieferanten oder Subunternehmern, Ausfall des Stromnetzes, allgemeiner Ausfall von Telekommunikationsdiensten oder des Internets.

1.9         „Insolvenzfall“ bezeichnet die Situation, in der (a) eine Partei einen Beschluss über ihre Liquidation, Auflösung oder Abwicklung fasst oder gegen sie ein Abwicklungsbeschluss ergeht oder sie unter Zwangsverwaltung gestellt wird; (b) wenn ein Insolvenzverwalter oder Zwangsverwalter bestellt wird oder ein Dritter das Unternehmen oder das Vermögen (oder einen wesentlichen Teil davon) einer Partei in Besitz nimmt; und/oder (c) wenn eine Partei nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen, oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern schließt.

1.10    „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle folgenden Rechte, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Bestellformulars bestehen oder während der Erfüllung des Vertrags entstehen: (i) Know-how und Geschäftsgeheimnisse; (ii) Patente; (iii) Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte; (iv) Marken und sonstige Unterscheidungszeichen (einschließlich Domainnamen); (v) sui-generis-Rechte an Datenbanken; (vi) Urheberrechte, einschließlich Urheberrechte an Software, und (vii) alle sonstigen Rechte an geistigem Eigentum jeglicher Art, die nach geltendem Recht anerkannt sind.

1.11    „Partei“ oder zusammenfassend „Parteien“ bezeichnet den Kunden oder Deltrian.

1.12    „Produkte“ und „Dienstleistungen“ bezeichnet die Liste der vom Kunden bestellten Produkte oder Dienstleistungen, wie sie mit Deltrian im jeweiligen Bestellformular vereinbart wurden.

1.13    „Website“ bezeichnet die unter den URLs https://www.deltrian.com zugängliche Internetseite sowie alle über diese URLs zugänglichen Seiten. Die Website und der Online-Bestellvorgang sind Kunden vorbehalten, die zu Zwecken handeln, die im Zusammenhang mit ihrem Gewerbe, ihrer Geschäftstätigkeit, ihrem Handwerk oder ihrem Beruf stehen. Durch die Erstellung eines Kontos, die Anforderung eines Angebots, die Aufgabe oder Bestätigung einer Bestellung über die Website versichert der Kunde, dass er nicht als Verbraucher handelt, dass alle Angaben zur Identifizierung, zur Umsatzsteuer, zur Rechnungsstellung und zur Lieferung korrekt und vollständig sind und dass die Person, die die Bestellung aufgibt, befugt ist, den Kunden zu verpflichten. Deltrian kann angemessene Nachweise für diese gewerbliche Eigenschaft oder Befugnis verlangen und jede Bestellung ablehnen, aussetzen oder stornieren, wenn die bereitgestellten Informationen oder Nachweise fehlen, unrichtig, unvollständig oder widersprüchlich sind.

2.      Anwendbare Bedingungen

2.1         Die folgenden Dokumente bilden in der angegebenen Reihenfolge die Gesamtheit der „Vereinbarung“ zwischen den Parteien:

2.1.1         Deltrians Kodex für Unternehmensethik und Nachhaltigkeit für Kunden;

2.1.2         Änderungen dieser AGB oder besonderer Geschäftsbedingungen, die in einem von beiden Parteien schriftlich vereinbarten Bestellformular enthalten sind (sofern vorhanden);

2.1.3         Anhänge zu diesen AGB;

2.1.4         Diese AGB.

2.2         Der Kunde erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass seine eigenen allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen für den Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen keine Anwendung finden.

3.      Geltungsbereich

3.1         Mit Unterzeichnung des Bestellformulars liefert Deltrian ausschließlich die im Bestellformular ausdrücklich genannten Produkte oder Dienstleistungen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten keine zusätzlichen Produkte oder Dienstleistungen als Bestandteil der Produkte oder Dienstleistungen.

3.2         Die Produkte oder Dienstleistungen gelten als an dem im Bestellformular angegebenen Ort geliefert bzw. erbracht.

3.3         Die Annahme oder Unterzeichnung des Bestellformulars durch den Kunden, die Annahme der Zahlung durch den Kunden oder der Beginn der Leistungserbringung gelten als bedingungslose Annahme der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Kunden. Mit Inkrafttreten der Vereinbarung gelten diese AGB im Rahmen ihres Geltungsbereichs.

3.4         Wird die Bestellung des Kunden über die Website aufgegeben, erfolgt die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden durch Anklicken des Kästchens neben dem Satz, mit dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert werden, z. B. „Ich bestätige, alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben“. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass das Ankreuzen dieses Kästchens als gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift des Kunden gilt. Nach der Bestätigung der Bestellung auf der Website erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Deltrian.

4.      Auftragsannahme

4.1         Jede bei Deltrian aufgegebene Bestellung ist für Deltrian erst nach schriftlicher Bestätigung durch Deltrian („Annahme“) verbindlich. Vom Kunden am Bestellformular vorgenommene Änderungen sind nur gültig, wenn Deltrian diese schriftlich akzeptiert und bestätigt hat. Die Abgabe eines Angebots durch Deltrian begründet keine Verpflichtung seitens Deltrian zur Lieferung der Produkte oder zur Erbringung der Dienstleistungen. Sofern im Bestellformular nichts anderes vorgesehen ist, ist das Bestellformular 30 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Deltrian behält sich das Recht vor, sein Angebot jederzeit zurückzuziehen, bevor es vom Kunden angenommen wird.

4.2         Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, behält sich Deltrian das Recht vor, nach eigenem Ermessen Bestellungen nicht anzunehmen oder zu bearbeiten, wenn der Gesamtwert der vom Kunden bestellten Produkte und Dienstleistungen voraussichtlich unter 5.000 EUR pro Kalenderjahr liegt.

4.3         Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, behält sich Deltrian ausdrücklich das Recht vor, mit der Lieferung der Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen erst nach Zahlung der Anzahlung oder des vollen Preises zu beginnen, wenn der Preis bei Auftragserteilung durch den Kunden fällig ist. Im Falle eines Zahlungsverzugs bei der Anzahlung oder dem Preis haftet Deltrian nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen.

4.4         Im Falle einer einseitigen Stornierung eines Auftrags durch den Kunden vor der Lieferung des Produkts oder der Erbringung der Dienstleistung schuldet der Kunde Deltrian von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags des stornierten Auftrags. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die einseitige Stornierung des Auftrags durch den Kunden die Folge einer wesentlichen Vertragsverletzung oder eines vorsätzlichen Fehlverhaltens seitens Deltrian ist. Darüber hinaus stellt Deltrian einen Pauschalbetrag in Höhe von 500 € in Rechnung, falls die Erbringung der Dienstleistung weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin verschoben oder storniert wird.

5.      Laufzeit und Verlängerung

5.1         Laufzeit des Vertrags.

5.1.1         Dieser Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung des Auftragsformulars durch beide Parteien in Kraft (das „Datum des Inkrafttretens“).

5.1.2         Der Vertrag bleibt für die Dauer eines Jahres ab dem Datum des Inkrafttretens in Kraft, sofern im Auftragsformular nichts anderes vorgesehen ist (die „Laufzeit“). Der Vertrag bleibt so lange gültig, wie mindestens ein Auftragsformular ausgeführt wird.

5.2         Verlängerung. Hinsichtlich der Erbringung der Dienstleistungen verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr (jeweils ein „Verlängerungszeitraum“), sofern er nicht von einer der Parteien mindestens drei Monate vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit oder eines Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.

6.      Kündigung

6.1         Kündigung aus wichtigem Grund. Eine Partei kann den Vertrag unverzüglich, ohne vorherige Ankündigung und ohne Entschädigung kündigen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:

6.1.1         Bei der anderen Partei tritt ein Insolvenzfall ein; oder

6.1.2         Es kommt zu einer Änderung bei der oder den Unternehmen, die die Kontrolle über die andere Partei ausüben (a) die wesentliche und/oder nachteilige Auswirkungen auf die Verpflichtungen der anderen Partei aus dem Vertrag hat; (b) die dazu führt, dass die andere Partei von einem Wettbewerber der kündigenden Partei kontrolliert wird, wozu diese Partei nicht ihre vorherige schriftliche Zustimmung erteilt hat, die nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf; und/oder (c) die dazu führt, dass die andere Partei von einer juristischen Person kontrolliert wird, die die kündigende Partei nach vernünftigem Ermessen als nicht ausreichend kreditwürdig und/oder finanziell stabil erachtet.

6.2         Kündigung wegen Vertragsverletzung. Eine Partei kann den Vertrag unverzüglich, ohne Entschädigung und durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, falls die andere Partei eine wesentliche Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen begeht, die (i) nicht innerhalb von 30 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung der Vertragsverletzung durch die Partei, die die Kündigung des Vertrags geltend macht, behoben wurde; oder (ii) nicht behoben werden kann. Dieses Recht zur Kündigung des Vertrags lässt andere gerichtliche Rechtsbehelfe oder die Zahlung von Schadensersatz durch die für den Vertragsverstoß verantwortliche Partei unberührt. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass die Nichtzahlung von Rechnungen von Deltrian durch den Kunden – ohne dass dies der einzige Fall ist, der einen wesentlichen Vertragsverstoß darstellt – als wesentlicher Vertragsverstoß im Sinne des Vertrags gilt.

6.3         Kündigung aus Beliebigkeit. In Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen kann jede Partei den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Monaten durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde.

6.4         Folgen der Kündigung.

6.4.1         Die Kündigung dieses Vertrags aus welchem Grund auch immer entbindet die Parteien nicht von ihren Verpflichtungen und Haftungen, die vor dem Datum der Kündigung entstanden sind oder die ausdrücklich oder stillschweigend nach dem Datum der Kündigung dieses Vertrags entstehen oder weiterhin gelten.

6.4.2         Der Kunde hat Deltrian alle noch nicht abgeschlossenen Arbeiten, bereits erbrachten Leistungen sowie angemessene Aufwendungen zu vergüten, die Deltrian bis einschließlich des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Kündigung des Vertrags zur Erfüllung des Vertrags entstanden sind.

6.4.3         Im Falle einer Kündigung aus freien Stücken durch den Kunden (i) stellt Deltrian die Erbringung der Dienstleistungen unverzüglich ein; und (ii) stellt Deltrian eine Gebühr in Höhe von drei Monatsgebühren in Rechnung, die dem Durchschnitt der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten monatlichen Gebühren entspricht.

6.4.4         Bei Beendigung des Vertrags hat Deltrian nach Wahl des Kunden alle Korrespondenz, Notizen und sonstigen Daten (einschließlich personenbezogener Daten) oder Materialien, die sich auf den Kunden beziehen oder mit ihm in Zusammenhang stehen, an den Kunden zurückzugeben oder zu löschen.

6.4.5         Der Kunde hat alle in seinem Eigentum stehenden Materialien, Geräte, Produkte und sonstigen Sachgüter innerhalb von drei Monaten nach dem Wirksamwerden der Kündigung des Vertrags oder, sofern zutreffend, eines bestimmten Auftragsformulars aus den Räumlichkeiten von Deltrian abzuholen. Alle Gegenstände, die nicht innerhalb dieser Frist abgeholt werden, gelten als zurückgelassen, und Deltrian ist berechtigt, diese nach eigenem Ermessen und auf Kosten des Kunden zu lagern, zurückzusenden, zu recyceln, zu entsorgen oder anderweitig darüber zu verfügen, ohne dass daraus eine weitere Haftung gegenüber dem Kunden entsteht.

7.      Verpflichtungen von DELTRIAN

7.1         Sofern von den Parteien nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei allen Verpflichtungen von Deltrian um reine „Best-Efforts“-Verpflichtungen, die nicht als Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Ergebnisses ausgelegt werden können.

7.2         Deltrian erbringt die Produkte oder Dienstleistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt gemäß den geltenden beruflichen Standards und den im Vertrag festgelegten Spezifikationen und hält, sofern zutreffend, das Service Level Agreement („SLA“) ein.

7.3         Die Produkte oder Dienstleistungen werden von qualifiziertem Personal fachgerecht und zügig erbracht. Deltrian ist allein für sein Personal verantwortlich und kann dieses jederzeit austauschen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

7.4         Deltrian verpflichtet sich, die Produkte und Dienstleistungen auf sichere und verantwortungsbewusste Weise bereitzustellen und dabei alle geltenden Sicherheitsstandards und -vorschriften einzuhalten.

7.5         Deltrian verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich per E-Mail über alle Unregelmäßigkeiten zu informieren, die während der Anwesenheit von Deltrian vor Ort im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Produkte oder Dienstleistungen in angemessener Weise festgestellt werden.

7.6         Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien gelten (einschließlich solcher hinsichtlich der Qualität und der Eignung für einen bestimmten vom Kunden vorgesehenen Zweck oder eine bestimmte Verwendung), außer denen, die ausdrücklich in der Vereinbarung festgelegt sind.

8.      Pflichten des Kunden

8.1         Der Kunde verpflichtet sich:

8.1.1         alle Informationen, Ressourcen (einschließlich relevanter Ansprechpartner) und/oder Unterstützung (einschließlich des Zugangs zu technischen Spezifikationen, Daten, Systemen und Personen) bereitzustellen, die Deltrian für die Bereitstellung der Produkte oder Dienstleistungen vernünftigerweise benötigt;

8.1.2         Deltrian alle Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Festlegung des Endpreises der Produkte oder Dienstleistungen erforderlich sind;

8.1.3         Deltrian unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Erfüllung des Vertrags beeinträchtigen könnten, insbesondere in Bezug auf die Ausführung, den Zeitplan, die Preisgestaltung und den Fortschritt der Bereitstellung der Produkte oder Dienstleistungen.

8.2         Die in den Dienstleistungen enthaltenen Leistungen können Ratschläge und Empfehlungen umfassen, jedoch trägt der Kunde die volle und ausschließliche Verantwortung für die Nutzung und/oder Umsetzung dieser Ratschläge und Empfehlungen.

8.3         Im Falle einer Verzögerung, die ganz oder teilweise auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen ist, behält sich Deltrian das Recht vor, den dadurch entstandenen Mehraufwand oder die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, beispielsweise auf der Grundlage angemessener Stundensätze oder eines im Voraus festgelegten Pauschalbetrags.

8.4         Der Kunde hat alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere die für den Erhalt und die Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen geltenden Gesetze und Vorschriften.

8.5         Alle Produkte und Dienstleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bereitstellung oder Lieferung Deltrian keine schriftliche Mitteilung übermittelt hat, in der er konkret die Gründe für die Nichtabnahme der Produkte, Dienstleistungen und/oder Leistungen darlegt.

8.6         Der Kunde bestätigt, dass er über alle erforderlichen Berechtigungen verfügt, um die Produkte oder Dienstleistungen zu bestellen und in Anspruch zu nehmen sowie Deltrian Zugang zu allen Räumlichkeiten, Systemen, Geräten, Daten oder Materialien zu gewähren, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind.

9.      Preise

9.1         Die für die Produkte und Dienstleistungen zu zahlenden Preise sind im Bestellformular festgelegt und in Euro angegeben.

9.2         Die Preise im Bestellformular verstehen sich ohne Steuern (insbesondere Mehrwertsteuer). Der Kunde verpflichtet sich, die Mehrwertsteuer sowie alle neuen oder erhöhten Steuern während der Laufzeit des Vertrags zu zahlen.

9.3         Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise im Bestellformular ohne Kosten und Aufwendungen. Der Kunde hat die Deltrian entstandenen Kosten, wie z. B. Versandkosten, Verwaltungskosten oder Zollabfertigungskosten (bei Auslandsverkäufen), zu tragen.

9.4         Deltrian kann zusätzliche Gebühren zu seinem üblichen Tagessatz in Rechnung stellen, wenn der Umfang der Produkte oder Dienstleistungen zunimmt oder wenn der Kunde erforderliche Informationen oder Ressourcen nicht bereitstellt.

9.5          Die Preise von Deltrian für Dienstleistungen unterliegen einer jährlichen Indexierung, die dem Kunden mitgeteilt wird. Der Kunde hat ab der Mitteilung der neuen Preise von Deltrian eine Frist von 30 Kalendertagen, um den Vertrag ohne Entschädigung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen. Teilt der Kunde Deltrian die Kündigung des Vertrags nicht innerhalb der vorgenannten Frist mit, bleibt der Vertrag in Kraft, und die neuen Preise von Deltrian gelten als vom Kunden akzeptiert.

9.6         Sofern während des Online-Bestellvorgangs oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Deltrian nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die auf der Website angezeigten oder mitgeteilten Preise Richtpreise, ausgedrückt in Euro, ohne Mehrwertsteuer und ohne Versandkosten, Verwaltungskosten, Zölle, Einfuhrzölle, Versicherung, Verpackung, Entladekosten sowie sonstige Steuern, Abgaben oder Gebühren. Kosten, die über die Website berechnet werden können, werden vor Absenden der Bestellung angezeigt. Kosten, die im Voraus nicht angemessen berechnet werden können, können dem Kunden in Rechnung gestellt oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Deltrian bestätigt werden. Alle Steuern, Abgaben, Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung, Einfuhr, Nutzung oder dem Weiterverkauf der Produkte oder Dienstleistungen gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

10.    Zahlung

10.1    Der Preis für die Produkte oder Dienstleistungen ist vom Kunden gemäß dem Vertrag und den von Deltrian ausgestellten Rechnungen an Deltrian zu zahlen. Die Rechnungen von Deltrian sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitstermin werden alle ausstehenden Beträge sofort fällig und zahlbar, und eine solche Nichtzahlung stellt einen wesentlichen Vertragsverstoß seitens des Kunden dar.

10.2    Ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung, der volle Preis oder ein sonstiger Betrag für das Produkt oder die Dienstleistung zu zahlen, behält sich Deltrian das Recht vor, mit der Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistungen erst zu beginnen, wenn die entsprechende Zahlung eingegangen ist oder, sofern von Deltrian akzeptiert, wenn ein Zahlungsnachweis vorgelegt wurde.

10.3    Zahlungsbeanstandungen müssen innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich geltend gemacht werden. Die Beanstandung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Rechnungen, die nicht innerhalb von 15 Tagen beanstandet werden, gelten als anerkannt und können später nicht mehr beanstandet werden.

10.4    Sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Deltrian entstandene Schaden nicht besteht oder geringer ist als die anwendbare Vertragsstrafe, erhöht sich der Betrag jeder Rechnung, die am Fälligkeitstag nicht vollständig beglichen wurde, von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung um Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat gilt, bis zu einem Höchstbetrag von 5 % des Gesamtbetrags der unbezahlten Rechnung. Die Zinsen werden jährlich kapitalisiert. Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit demselben Verstoß bestehen erst nach Verrechnung der Vertragsstrafe.

10.5    Unbeschadet der übrigen Bestimmungen ist Deltrian berechtigt, den Rechnungsbetrag um 15 % als Ausgleich für Verwaltungskosten zu erhöhen, sofern eine Rechnung 30 Tage nach ihrem Ausstellungsdatum noch unbezahlt ist, wobei der Höchstbetrag 40 Euro pro Rechnung beträgt.

10.6    Der Kunde erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass Deltrian berechtigt ist, etwaige Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Deltrian mit etwaigen Ansprüchen des Kunden gegenüber Deltrian zu verrechnen.

10.7    Online-Zahlung. Deltrian kann Banküberweisung, Kartenzahlung, Zahlungslink, Zahlungsplattform oder jede andere Online-Zahlungsmethode anbieten, die während des Online-Bestellvorgangs oder in der schriftlichen Annahmeerklärung von Deltrian angegeben wird. Deltrian ist nicht verpflichtet, für alle Kunden, Bestellungen, Länder, Produkte oder Dienstleistungen jede Zahlungsmethode anzubieten.

10.8    Ist der Preis, eine Anzahlung, der Gesamtpreis oder ein sonstiger Betrag online zu zahlen, ist Deltrian nicht verpflichtet, die Bestellung zu bearbeiten, Lagerbestände zu reservieren, mit der Produktion zu beginnen, Produkte zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, bis die entsprechende Zahlung autorisiert und/oder eingegangen ist, je nach Fall. Jede Online-Zahlung unterliegt weiterhin der schriftlichen Annahme durch Deltrian. Lehnt Deltrian eine bezahlte Bestellung ab oder storniert sie diese, erstattet Deltrian den für die stornierte Bestellung erhaltenen Betrag zurück, unbeschadet etwaiger anderer gemäß dem Vertrag fälliger Beträge.

10.9    Zahlungsanbieter, fehlgeschlagene Zahlungen und Betrugsprüfungen. Online-Zahlungen können von externen Zahlungsdienstleistern, Banken, Kartensystemen, Zahlungsplattformen oder Finanzvermittlern abgewickelt werden. Der Kunde hat die für die gewählte Zahlungsmethode geltenden Bedingungen, Authentifizierungsanforderungen und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Deltrian haftet nicht für Ablehnungen, Verzögerungen, Unterbrechungen, Funktionsstörungen oder Fehler dieser Dritten, es sei denn, es liegt Betrug, vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit seitens Deltrian vor. Wird eine Zahlung abgelehnt, rückgängig gemacht, storniert, zurückgebucht, ausgesetzt, ist Gegenstand einer Untersuchung oder geht anderweitig nicht wirksam bei Deltrian ein, bleibt der Kunde für alle fälligen Beträge haftbar. Deltrian ist berechtigt, die Bestellung auszusetzen oder zu stornieren, die Lieferung oder Leistungserbringung auszusetzen, eine andere Zahlungsmethode zu verlangen oder Vorauszahlung zu verlangen. Etwaige Bankgebühren, Bearbeitungsgebühren, Währungsumrechnungskosten, Rückbuchungsgebühren oder ähnliche Kosten, die durch die Zahlungsmethode des Kunden oder eine fehlgeschlagene Zahlung verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, sie sind auf Betrug, vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit seitens Deltrian zurückzuführen. Deltrian ist berechtigt, angemessene Überprüfungen hinsichtlich Betrug, Sanktionen, Zahlungsmissbrauch und Kreditrisiken durchzuführen und Bestellungen abzulehnen, auszusetzen oder zu stornieren, wenn bei Deltrian der begründete Verdacht auf Betrug, unbefugte Nutzung der Zahlungsmittel, Sanktionsprobleme, ungewöhnliches Bestellverhalten oder ein erhebliches Kreditrisiko besteht. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, speichert Deltrian keine vollständigen Zahlungskartendaten; Zahlungsdaten können vom jeweiligen Zahlungsdienstleister gemäß dessen eigenen Bedingungen und den geltenden Datenschutz- und Zahlungssicherheitsvorschriften verarbeitet werden.

10.10             Elektronische Rechnungsstellung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen, Gutschriften und zugehörige Abrechnungsunterlagen elektronisch ausgestellt und übermittelt werden können. Sofern verbindliche Vorschriften zur elektronischen B2B-Rechnungsstellung gelten, einschließlich der belgischen Umsatzsteuerbestimmungen, hat der Kunde alle für die strukturierte elektronische Rechnungsstellung erforderlichen Informationen bereitzustellen, einschließlich einer gültigen Unternehmensidentifikation, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, der Rechnungsadresse, der Identifikatoren für die elektronische Rechnungsstellung sowie der Plattform- oder Netzwerkdaten. Der Kunde muss in der Lage sein, elektronische Rechnungen gemäß geltendem Recht zu empfangen, zu verarbeiten und zu speichern. Deltrian haftet nicht für Verzögerungen, Ablehnungen, Nichtbearbeitung oder Zahlungsprobleme, die durch unrichtige, unvollständige oder veraltete Rechnungsangaben des Kunden verursacht werden.

11.    Haftung

11.1    Die Haftung von Deltrian ist auf den nach geltendem Recht vorgeschriebenen Umfang beschränkt, einschließlich bei Betrug, grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten sowie bei Personenschäden oder Tod. In allen Fällen verzichtet der Kunde auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Deltrian, und Deltrian ist von jeglicher Haftung für die Produkte oder Dienstleistungen befreit, nachdem der Kunde die Produkte oder Dienstleistungen getestet und validiert oder abgenommen hat, soweit Mängel erkennbar waren. Die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen erfolgt durch den Kunden auf eigene Verantwortung.

11.2    Die Haftung von Deltrian ist stets auf direkte und vorhersehbare Schäden beschränkt, die sich aus der Erfüllung des Vertrags ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.

11.3    Die Gesamthaftungsgrenze von Deltrian für Schäden, die sich aus der Erfüllung des Vertrags ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, ist auf die Gesamtvergütung begrenzt, die der Kunde in den letzten sechs Monaten an Deltrian gezahlt hat oder zu zahlen hat. Sollte die vorstehende Haftungsgrenze nicht gelten, darf die Gesamthaftung von Deltrian in keinem Fall den Betrag übersteigen, den der Berufshaftpflichtversicherer von Deltrian im Zusammenhang mit dem betreffenden Anspruch tatsächlich gezahlt hat. Jeder Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Lieferung des Produkts oder der Dienstleistungen geltend gemacht werden, sofern der betreffende Mangel zu diesem Zeitpunkt nach vernünftigem Ermessen erkennbar war; andernfalls muss der Anspruch innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels oder des Ereignisses, das die angebliche Haftung von Deltrian begründet, geltend gemacht werden. Unter keinen Umständen haftet Deltrian für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich insbesondere – ohne darauf beschränkt zu sein – Schäden aufgrund von entgangenen Geschäftseinnahmen, entgangenen Gewinnen, Betriebsunterbrechungen, Zeitverlust, Datenverlust, Anstieg der Gemeinkosten, Störung der Geschäftstätigkeit, Rufschädigung, Verlust – auch in der Zukunft – von Einsparungen, Personalkosten oder entgangenen Geschäftsmöglichkeiten, Verletzung der Privatsphäre, Verdienstausfall, Umsatzrückgang oder erhöhten Gemeinkosten.

11.4    Deltrian haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus ist Deltrian nicht verantwortlich für Mängel, die durch den Kunden oder einen Dritten verursacht wurden, sei es durch Verschulden oder Fahrlässigkeit.

11.5    Keine der Parteien kann für Verzögerungen oder Probleme bei der Erfüllung dieser Vereinbarung haftbar gemacht werden, wenn diese auf Höhere Gewalt zurückzuführen sind.

11.6    Der Kunde erkennt an, dass jegliche Form der außervertraglichen Haftung, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt, ausgeschlossen ist. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, verzichtet der Kunde auf jegliche außervertraglichen Ansprüche gegen Deltrian und die Erfüllungsgehilfen von Deltrian im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrags. Jede Haftungsbeschränkung, jeder Haftungsausschluss oder jede Haftungsbegrenzung, die Deltrian gemäß dem Vertrag zusteht, kann von seinen Erfüllungsgehilfen unmittelbar geltend gemacht werden.

11.7    Der Kunde verpflichtet sich, in seine Verträge mit seinen eigenen Kunden und Auftraggebern Bestimmungen aufzunehmen, die, soweit gesetzlich zulässig, die außervertragliche Haftung von Deltrian und seinen Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags ausschließen. Sollte ein Dritter dennoch einen solchen Anspruch gegen Deltrian oder eines seiner verbundenen Unternehmen geltend machen, wird der Kunde Deltrian auf erstes Anfordern alle relevanten vertraglichen Einreden zur Verfügung stellen, die ihm aus seinem Vertrag mit diesem Dritten zustehen, und uneingeschränkt kooperieren, einschließlich des freiwilligen Beitritts zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren, sofern dies angemessen ist.

12.    Vertraulichkeit

12.1    Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags verwenden. Sofern im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, darf die empfangende Partei die vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben. Die empfangende Partei hat alle angemessenen Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu ergreifen, einschließlich derjenigen, die sie für ihre eigenen ähnlichen Informationen anwendet.

12.2    Die empfangende Partei beschränkt den Zugang zu vertraulichen Informationen auf ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer, Fachberater, verbundenen Unternehmen und von ihr kontrollierten Unternehmen (zusammenfassend „Mitarbeiter“) nach dem Need-to-know-Prinzip. Sie informiert diese über den vertraulichen Charakter der Informationen und stellt sicher, dass sie an Verpflichtungen gebunden sind, die ebenso streng sind wie die in der Vereinbarung festgelegten. Die empfangende Partei trägt die volle Verantwortung für etwaige Vertraulichkeitsverletzungen durch ihre Mitarbeiter.

12.3    Alle vertraulichen Informationen bleiben das ausschließliche Eigentum der offenlegenden Partei. Es werden keine Lizenzen oder Rechte an Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten, Marken oder anderen Rechten des geistigen Eigentums gewährt.

12.4    Die empfangende Partei hat die offenlegende Partei unverzüglich über jede unbefugte Nutzung, jeden unbefugten Zugriff oder jede unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen zu unterrichten. Sie haben zusammenzuarbeiten, um den Besitz wiederzuerlangen und weitere unbefugte Nutzung oder Verstöße zu verhindern.

12.5    Die in der Vereinbarung enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Vereinbarung noch für einen Zeitraum von 5 Jahren.

12.6    Bei Beendigung des Vertrags oder auf schriftliche Aufforderung der offenlegenden Partei wird die empfangende Partei:

12.6.1    die Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei einstellen; und

12.6.2    die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei (in jeglicher Form, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Kopien, Notizen, Zusammenfassungen, Auszüge oder Extrakte) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt der Aufforderung vernichten, es sei denn, die empfangende Partei ist aufgrund ihrer internen Aufbewahrungspflichten dazu verpflichtet, dies nicht zu tun.

12.7    Die in der Vereinbarung enthaltenen Geheimhaltungspflichten gelten nicht:

12.7.1    im Falle einer Streitigkeit im Zusammenhang mit der Vereinbarung; oder

12.7.2    im Falle von Prüfungen durch öffentliche Behörden. Die empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen während Prüfungen durch öffentliche Behörden offenlegen, um gesetzlichen Verpflichtungen oder verbindlichen Anordnungen nachzukommen, jedoch nur die erforderlichen Informationen.

12.8    Die empfangende Partei erkennt an, dass die unbefugte Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei einen irreparablen Schaden zufügen könnte. Daher hat die offenlegende Partei das Recht, bei jedem Verstoß gegen diese Vereinbarung Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

12.9    Zur Durchsetzung der Vereinbarung kann eine Partei alle rechtlichen Mittel, einschließlich Unterlassungsklagen, in Anspruch nehmen, um die andere Partei daran zu hindern, Vertrauliche Informationen offenzulegen.

13.    Personenbezogene Daten

13.1    Grundsätzlich verarbeitet Deltrian keine personenbezogenen Daten, mit Ausnahme der üblichen geschäftlichen Kontaktdaten der Vertreter der Parteien, gemäß seiner Datenschutzerklärung (Datenschutzerklärung – Deltrian INTERNATIONAL). Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, verarbeitet Deltrian daher keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden und übernimmt keine Verantwortung für personenbezogene Daten, die der Kunde an Deltrian übermittelt.

13.2    Sollte Deltrian personenbezogene Daten im Auftrag und auf Anweisung des Kunden verarbeiten, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich nach den Bestimmungen der Datenverarbeitungsvereinbarung („DPA“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Vertrags und der DPA hat Letztere Vorrang.

14.    Geistiges Eigentum

14.1    Alle bereits bestehenden und eigenständig entwickelten Rechte an geistigem Eigentum verbleiben im ausschließlichen Eigentum der jeweiligen Partei, die diese Rechte innehat. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, darf keine Bestimmung dieser Vereinbarung als Übertragung oder Lizenzierung eines oder mehrerer Rechte an geistigem Eigentum einer Partei an die andere Partei ausgelegt werden.

14.2    Eine Übertragung oder Lizenzierung von Rechten an geistigem Eigentum von Deltrian an den Kunden wird erst nach vollständiger Bezahlung aller vom Kunden gemäß dem Bestellformular fälligen Beträge wirksam.

14.3    Deltrian behält alle Rechte, Titel und Eigentumsrechte an den Produkten, Dienstleistungen, Kreationen und Liefergegenständen. Durch den Vertrag sowie durch jede Lieferung, jeden Verkauf, jede Eigentumsübertragung oder jede Zahlung werden dem Kunden die damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum übertragen, die während und nach der Laufzeit des Vertrags ausschließliches Eigentum von Deltrian oder seinen Lizenzgebern bleiben, und zwar nur in dem Umfang, der für die vollständige Erfüllung des Bestellformulars erforderlich ist.

14.4    Deltrian gewährt dem Kunden hiermit:

14.4.1    eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite, unbefristete, nicht übertragbare und widerrufbare Lizenz zur Nutzung und Vervielfältigung der Werke gemäß dem Vertrag für die internen geschäftlichen Zwecke des Kunden; und

14.4.2    eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite, nicht übertragbare und widerrufbare Lizenz für die Dauer des Vertrags zur Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen gemäß dem Vertrag für die internen geschäftlichen Zwecke des Kunden.

15.    Haftungsfreistellung

15.1    Jede Partei hat die andere Partei von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung oder widerrechtlichen Aneignung der geistigen Eigentumsrechte dieser Dritten ergeben (im Folgenden „Anspruch“). Die freistellende Partei trägt die Kosten und den Schadenersatz, die der anderen Partei aufgrund eines solchen Anspruchs rechtskräftig auferlegt oder im Rahmen eines Vergleichs zugesprochen wurden, vorausgesetzt, dass:

15.1.1    die andere Partei die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch in Kenntnis setzt;

15.1.2    die entschädigende Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen jeden solchen Anspruch und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen hat und die andere Partei in jeder Hinsicht in angemessener Weise mitwirkt;

15.1.3    die andere Partei bei der Abwehr eines solchen Anspruchs keine Zugeständnisse macht, keine Offenlegungen vornimmt oder sonstige Maßnahmen ergreift, die der entschädigenden Partei schaden; und

15.1.4    Der Anspruch bezieht sich nicht auf eine Handlung oder Unterlassung des Kunden, einschließlich insbesondere, aber nicht beschränkt auf, eine Änderung der Produkte, Dienstleistungen und/oder Liefergegenstände, eine Kombination der Produkte, Dienstleistungen und/oder Liefergegenstände mit anderen Materialien, Produkten oder Software, die nicht von Deltrian entwickelt und geliefert wurden, oder das Versäumnis, ein Update zu installieren, durch dessen Installation die Ursache der Rechtsverletzung beseitigt worden wäre, oder einen Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung.

16.    Lieferung

16.1    Deltrian wird sich in angemessener Weise bemühen, die Produkte und Dienstleistungen innerhalb der vereinbarten Fristen bereitzustellen. Die Parteien erkennen jedoch an, dass genaue Fertigstellungstermine nicht garantiert werden können und die angegebenen Fristen nur Richtwerte sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Verzögerung bei der Bereitstellung der Produkte oder Dienstleistungen begründet weder ein Recht zur Kündigung des Vertrags noch eine Verpflichtung seitens Deltrian, dem Kunden Schadenersatz zu leisten.

16.2    Damit eine Frist verbindlich ist, muss die Verbindlichkeit dieser Frist auf dem Bestellformular eindeutig als solche angegeben und von Deltrian im Voraus schriftlich akzeptiert worden sein. In diesem Fall kann der Kunde, falls Deltrian die Frist nicht einhält, eine Entschädigung für den tatsächlich entstandenen und von ihm nachgewiesenen Schaden erhalten, sofern die Höhe dieser Entschädigung 10 % des Gesamtpreises der Bestellung nicht übersteigt. Die Frist beginnt erst an dem Tag, an dem Deltrian alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen erhält.

16.3    Jede Verzögerung, die dem Kunden zu Beginn oder während des Lieferprozesses zuzurechnen ist, führt zu einer Verlängerung der Frist. Deltrian haftet nicht für Verzögerungen bei der Ausführung des Auftrags, wenn der Kunde mit Zustimmung von Deltrian nach Unterzeichnung oder Bestätigung des Auftragsformulars Änderungen am Auftrag vornimmt. Deltrian kann einen Aufpreis berechnen, wenn der Kunde verlangt, dass der Auftrag ganz oder teilweise innerhalb einer kürzeren Frist als der üblichen oder vereinbarten Frist ausgeführt wird.

16.4    Wird eine verbindliche Frist von Deltrian akzeptiert, ist Deltrian unter den folgenden Umständen nicht mehr an diese Frist gebunden: (i) bei Eintritt höherer Gewalt, (ii) bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden, (iii) im Falle einer zwischen den Parteien vereinbarten Änderung des Bestellformulars sowie (iv) bei Verzögerungen, die dem Kunden zuzurechnen sind, z. B. bei der Bereitstellung von Informationen, die von Deltrian angefordert wurden.

16.5     Deltrian kann nach Absprache mit dem Kunden für den Kunden bestimmte Produkte auf Konsignationsbasis in den Räumlichkeiten von Deltrian vorhalten, was einer gesonderten Rechnungsstellung unterliegen kann, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden das ausschließliche Eigentum von Deltrian; erst dann gehen Eigentum und Eigentumsrechte an diesen Produkten auf den Kunden über.

16.6     Liefermodalitäten, voraussichtliche Lieferzeiten, Lieferkosten und gegebenenfalls anwendbare Incoterms werden während des Online-Bestellvorgangs oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Deltrian angegeben. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Produkte oder Dienstleistungen im Bestimmungsland rechtmäßig importiert, erworben, installiert, genutzt und, sofern zutreffend, weiterverkauft werden dürfen, sowie für alle Einfuhrformalitäten, Zölle, lokalen Steuern, Genehmigungen, Zertifizierungen und behördlichen Anforderungen des Bestimmungslandes, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Deltrian ist berechtigt, jede Bestellung abzulehnen, auszusetzen oder zu stornieren, wenn die Bestellung, Lieferung, der Export, Import, die Nutzung oder der Weiterverkauf der Produkte oder Dienstleistungen gegen geltendes Recht, Exportkontrollen, Sanktionen, Zollvorschriften oder produktbezogene regulatorische Anforderungen verstoßen könnte.

17.    Keine Gewährleistung

17.1    Deltrian stellt die Produkte und Dienstleistungen „wie besehen“ ohne jegliche ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Gewährleistungen zur Verfügung. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, sind alle Gewährleistungen, einschließlich derjenigen hinsichtlich der Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter sowie aller sich aus der geschäftlichen Nutzung ergebenden Gewährleistungen, im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

18.    Aussetzung

18.1    Deltrian ist berechtigt, die Dienste ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszusetzen, wenn in Notfällen der Kunde die Rechte von Deltrian und/oder die Erbringung von Dienstleistungen für andere Kunden von Deltrian gefährdet oder zu gefährden droht.

18.2    Deltrian ist berechtigt, die Dienste ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszusetzen, falls widrige Umstände eintreten, die die Sicherheit oder Wirksamkeit der Arbeiten beeinträchtigen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf schlechtes Wetter.

18.3    Deltrian ist berechtigt, die Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Anordnung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn der Kunde eine oder mehrere der Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt, einschließlich insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Begleichung der Rechnungen von Deltrian, und diesen Verstoß nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Benachrichtigung durch Deltrian behebt.

18.4    Jede Aussetzung der Dienstleistungen wird von Deltrian so bald wie vernünftigerweise möglich und, soweit machbar, im Voraus mitgeteilt.

19.    Abwerbeverbot

19.1    Während der Laufzeit des Vertrags und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dessen Beendigung darf der Kunde in keiner Weise, auf keinem Wege, weder direkt noch indirekt, Mitarbeiter, Angestellte, Mitarbeiter, Beauftragte, Vertreter oder Subunternehmer („abgeworbene Person“) von Deltrian abwerben oder anwerben, außer durch allgemeine Stellenanzeigen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu einer Mindestentschädigung in Höhe der jährlichen Nettovergütung der angesprochenen Person zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsvertrags oder der Unternehmensvereinbarung, ohne Nebenleistungen aus dem Arbeitsvertrag und Arbeitgeberbeiträge, unbeschadet weiterer Ansprüche, falls der Schaden diesen Betrag übersteigt.

20.    Online-Bestellungen

20.1    Online-Bestellvorgang und Annahme. Eine Online-Bestellung erfolgt durch Abschluss des Bestellvorgangs auf der Website, Überprüfung der Bestelldetails, Annahme der geltenden AGB und der besonderen Geschäftsbedingungen, sofern dazu aufgefordert, sowie durch Bestätigung der Absendung der Bestellung. Der Kunde kann Eingabefehler vor Absendung der Bestellung korrigieren und ist für die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Bestellung verantwortlich. Jede automatische E-Mail, Webseitenbestätigung, Bestellübersicht oder Empfangsbestätigung, die nach der Übermittlung einer Bestellung über die Website versendet wird, bestätigt lediglich den Eingang und stellt keine Annahme durch Deltrian dar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Bestellung wird für Deltrian erst mit der schriftlichen Annahme durch Deltrian verbindlich, einschließlich per E-Mail, Bestellbestätigung, angenommenem Bestellformular oder einer gleichwertigen schriftlichen Bestätigung. Deltrian ist berechtigt, jede Bestellung gemäß der Vereinbarung abzulehnen oder nicht zu bearbeiten, unter anderem bei Nichtverfügbarkeit der Ware, technischen Fehlern, Preisfehlern, unvollständigen Angaben, Kredit- oder Zahlungsrisiken, Betrugsverdacht, Exportbeschränkungen oder aus anderen berechtigten Gründen.

20.2    Online-Informationen und Kundenbewertungen. Vor der Übermittlung einer Bestellung über die Website erhält der Kunde, soweit relevant, Zugang zu den Identitäts- und Kontaktdaten von Deltrian, den wesentlichen Merkmalen der Produkte oder Dienstleistungen, dem geltenden Preis oder der Preisbildungsmethode, Steuern und Kosten, den verfügbaren Zahlungsmethoden und -fristen, den Liefer- oder Leistungsbedingungen, den technischen Schritten zur Bestellung, den Tools zur Fehlerkorrektur, den geltenden AGB und besonderen Geschäftsbedingungen, den verfügbaren Vertragssprachen sowie den Aktionsbedingungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Informationen vor Absenden der Bestellung zu prüfen und zu beurteilen, ob die Produkte oder Dienstleistungen seinen beruflichen Anforderungen entsprechen.

20.3    Elektronische Zustimmung, Versionsführung und Nachweis. Die Zustimmung des Kunden zu den AGB und etwaigen geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen kann durch Ankreuzen eines Kästchens, Anklicken einer Bestätigungsschaltfläche, Verwendung eines elektronischen Signaturverfahrens, Absenden einer Bestellung oder Fortsetzung des Online-Bestellvorgangs nach Einsicht in die geltenden Bedingungen nachgewiesen werden. Deltrian kann elektronische Aufzeichnungen des Bestellvorgangs aufbewahren, einschließlich Kontodaten, Bestelldaten, Annahmeprotokolle, Zeitstempel, IP-Adresse, der geltenden Version der AGB, der Bestellbestätigung, des Zahlungsstatus, der Rechnung und der damit verbundenen Kommunikation. Diese Aufzeichnungen stellen zulässige Nachweise für die Bestellung, die Zustimmung des Kunden und den Inhalt des Vertrags dar, sofern der Kunde nicht eindeutige gegenteilige Beweise vorlegt. Die geltende Fassung der AGB ist diejenige, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Absendung der Bestellung zur Verfügung gestellt wurde, sofern in der schriftlichen Annahmeerklärung von Deltrian nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.

20.4    Kundenkonto. Werden Online-Bestellungen über ein Kundenkonto aufgegeben, ist der Kunde für seine Zugangsdaten und Benutzerzugriffsrechte verantwortlich. Jede Bestellung, Anweisung, Genehmigung oder Kommunikation, die über das Konto oder die Zugangsdaten des Kunden erfolgt, gilt als von einem bevollmächtigten Vertreter des Kunden vorgenommen, es sei denn, Deltrian wurde zuvor schriftlich über einen unbefugten Zugriff informiert und Deltrian hatte ausreichend Zeit, Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde hat Deltrian unverzüglich über eine vermutete oder tatsächliche unbefugte Nutzung seines Kontos, seiner Zugangsdaten oder seiner Bestelltools zu informieren. Deltrian haftet nicht für Bestellungen, die vor einer solchen Benachrichtigung aufgegeben wurden, es sei denn, es liegt Betrug, vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit seitens Deltrian vor.

20.5    Offensichtliche Fehler und Verfügbarkeit der Website. Deltrian ist nicht an Bestellungen gebunden, die von einem offensichtlichen Fehler betroffen sind, einschließlich offensichtlicher Fehler bei Preisangaben, Produktbeschreibungen, Lagerbeständen, Berechnungen, Währungen, der Zahlungsabwicklung sowie technischer oder systembezogener Fehler. Deltrian kann die betroffene Bestellung stornieren oder korrigierte Bedingungen vorschlagen; lehnt der Kunde diese ab, wird die Bestellung ohne Haftung seitens Deltrian storniert, mit Ausnahme der Rückerstattung etwaiger für die stornierte Bestellung erhaltener Beträge. Deltrian ist berechtigt, den Zugriff auf die gesamte Website oder Teile davon, auf Kundenkonten oder auf Online-Bestelltools aus Wartungs-, Sicherheits-, betrieblichen, technischen oder rechtlichen Gründen zu ändern, auszusetzen, einzuschränken oder einzustellen. Deltrian unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Verfügbarkeit und Sicherheit der Website aufrechtzuerhalten, garantiert jedoch keinen unterbrechungsfreien, fehlerfreien oder dauerhaften Zugriff. Der Kunde darf die Website oder die Systeme von Deltrian nicht missbrauchen, überlasten, stören, zurückentwickeln, Sicherheitsmaßnahmen umgehen, bösartigen Code einschleusen oder auf andere Weise gefährden.

20.6    Bestellunterlagen, Sprache und Werbeaktionen. Nach Absenden einer Online-Bestellung kann Deltrian dem Kunden eine Bestellübersicht oder eine Bestellbestätigung per E-Mail oder über das Kundenkonto zukommen lassen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Bestellübersicht, die schriftliche Annahme durch Deltrian, die geltenden AGB, etwaige Sonderbedingungen, Rechnungen und zugehörige Vertragsunterlagen aufzubewahren. Sofern nicht ausdrücklich über ein Kundenkonto zur Verfügung gestellt oder von Deltrian schriftlich bestätigt, garantiert Deltrian keinen dauerhaften Online-Zugriff auf den abgeschlossenen Vertrag oder frühere Bestellunterlagen. Der Vertrag kann in der Sprache abgeschlossen werden, die im jeweiligen Bestellformular, Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung verwendet wird. Der Vertrag kann der Einfachheit halber in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt werden. Im Falle von Abweichungen zwischen den Sprachversionen ist die englische Fassung maßgebend, sofern im jeweiligen Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Jedes über die Website angebotene Sonderangebot, jeder Rabatt, jede Werbeaktion, jeder Gutschein oder jede ähnliche kommerzielle Mitteilung unterliegt den angegebenen Bedingungen, einschließlich Teilnahmeberechtigung, Laufzeit, Geltungsbereich, anwendbarer Produkte oder Dienstleistungen, Mindestbestellwert und Ausschlüsse. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Sonderangebote nicht kumulierbar, können vor der Annahme durch Deltrian zurückgezogen oder geändert werden und gelten nicht rückwirkend für bereits angenommene Bestellungen.

20.7    Kein Widerruf. Da Online-Bestellungen gewerblichen Kunden vorbehalten sind, hat der Kunde kein Widerrufsrecht, keine Bedenkzeit oder ein ähnliches Rücktrittsrecht, sofern nicht zwingendes Recht oder eine vorherige schriftliche Zustimmung von Deltrian etwas anderes vorsieht. Jede Stornierung, Rückgabe, jeder Umtausch oder jede Änderung einer Bestellung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Deltrian und setzt die Zahlungsverpflichtungen nicht aus. Produkte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Deltrian nicht zurückgesandt werden und müssen den Rückgabeanweisungen von Deltrian entsprechen. Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben. Deltrian kann jedes nicht autorisierte, unsachgemäß verpackte, unvollständige, beschädigte, gebrauchte, veränderte, maßgefertigte, speziell bestellte oder nicht wiederverkaufsfähige Produkt ablehnen. Produkte, die für den Kunden hergestellt, angepasst, konfiguriert, reserviert, importiert oder speziell bestellt wurden, können nicht storniert, zurückgegeben oder erstattet werden, es sei denn, es liegt ein wesentliche Vertragsverletzung, vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit seitens Deltrian vor oder zwingende gesetzliche Vorschriften schreiben dies vor. Der Kunde hat alle damit verbundenen Kosten, Aufwendungen, Kosten für unfertige Erzeugnisse, Produktions-, Beschaffungs-, Lager-, Transport- und Verwaltungskosten zu erstatten, unbeschadet weiterer Rechtsbehelfe von Deltrian gemäß dem Vertrag.

21.    Untervergabe

21.1    Deltrian ist berechtigt, die Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben. Verbundene Unternehmen gelten im Sinne des Vertrags niemals als Subunternehmer.

21.2    Deltrian bleibt gegenüber dem Kunden in vollem Umfang für die Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen sowie für die Erfüllung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag haftbar.

22.    Werbung

22.1    Der Kunde ermächtigt Deltrian, den Kunden als Kunden zu nennen und den Namen sowie das Logo des Kunden in seiner Referenzliste und auf seiner Website zu verwenden.

22.2    Deltrian wird auf erste schriftliche Aufforderung des Kunden unverzüglich darauf verzichten, den Kunden als einen seiner Kunden auszuweisen und den Namen sowie das Logo des Kunden zu verwenden.

23.    Höhere Gewalt

23.1    Im Falle des Eintritts höherer Gewalt, die eine Verpflichtung einer Partei beeinträchtigt, ist diese Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen, sobald sie davon Kenntnis erlangt.

23.2    In dieser Mitteilung sind die Art, der Beginn, das voraussichtliche Ende und die voraussichtlichen Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt oder einer anderen Entlastungsursache auf die Erfüllung der Verpflichtungen dieser Partei anzugeben. Sobald das Ereignis beendet ist, muss die Partei, deren Verpflichtungen betroffen waren, die andere Partei unverzüglich über das genaue Enddatum dieses Ereignisses und dessen tatsächliche Auswirkungen auf die Erfüllung informieren und entsprechende Nachweise beifügen.

23.3    Kann Deltrian seine Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen, wird die Erfüllung des Vertrags ausgesetzt. Durch diese Aussetzung verlängern sich alle Fristen automatisch um die Anzahl der Tage, die der Dauer der Aussetzung entspricht. Eine solche Aussetzung entbindet den Kunden nicht von der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen.

23.4    Dauert die Aussetzung der Erfüllung dieses Vertrags aufgrund höherer Gewalt länger als 60 Kalendertage, kann jede Partei den Vertrag von Rechts wegen und ohne Entschädigung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.

24.    Unzumutbarkeit

24.1    Sollte die Erfüllung der Verpflichtungen von Deltrian aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht fortgesetzt werden können oder erschwert bzw. behindert werden, vereinbaren die Parteien, innerhalb einer angemessenen Frist nach Treu und Glauben über eine Anpassung der Vertragsbedingungen zu verhandeln, um das Gleichgewicht wiederherzustellen. Wird innerhalb einer angemessenen Frist keine Einigung erzielt, kann jede Partei die Kündigung des Vertrags ohne Entschädigung oder Schadenersatz jeglicher Art geltend machen.

25.    Sonstiges

25.1    Unabhängigkeit. Dieser Vertrag begründet keine Weisungs- oder Unterordnungsverhältnisse zwischen den Parteien, stellt keinen Arbeitsvertrag dar und begründet kein Joint Venture, keinen Verein und keine Handelsgesellschaft. Deltrian erbringt die Leistungen und stellt die Produkte eigenständig bereit. Jede Partei hat die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften, hinsichtlich der Personalverwaltung einzuhalten.

25.2    Abtretung. Deltrian ist berechtigt, den Vertrag sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Kunden abzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung von Deltrian abzutreten.

25.3    Gesamtheit des Vertrags. Die Bestimmungen des Vertrags, seiner Anhänge und des Bestellformulars bilden den vollständigen Wortlaut des Vertrags zwischen den Parteien, der denselben Gegenstand hat. Er ersetzt alle anderen zuvor von den Parteien getroffenen Vereinbarungen, Vorschläge, Angebote oder Absichtserklärungen sowie jegliche sonstige Kommunikation zwischen den Parteien bezüglich des Vertrags.

25.4    Änderungen. Jede Anpassung oder Änderung des Vertrags ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt ist und von beiden Parteien ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.

25.5    Fortbestand. Die Parteien vereinbaren, dass die folgenden Bestimmungen auch nach Beendigung dieses Vertrags weiterhin gelten: Zahlung, Vertraulichkeit, Öffentlichkeitsarbeit, geistiges Eigentum, Abwerbeverbot, Haftung, Erfüllung, personenbezogene Daten, anwendbares Recht und Gerichtsstand.

25.6    Verzichtserklärung. Jeder Verzicht auf Rechte oder Ansprüche aus dieser Vereinbarung muss ausdrücklich schriftlich erfolgen. Die Nichtgeltendmachung eines Rechts oder das Unterlassen, auf dessen Einhaltung zu bestehen, stellt keinen Verzicht oder eine Duldung eines Vertragsverstoßes dar.

25.7    Salvatorische Klausel. Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, es sei denn, die unwirksame Bestimmung war für eine Partei für den Abschluss der Vereinbarung von entscheidender Bedeutung. Jede unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang in Kraft, und die Parteien ersetzen sie durch eine Bestimmung mit gleichwertiger wirtschaftlicher Wirkung.

25.8    Mitteilungen. Sofern der Vertrag nicht die Zustellung per Einschreiben vorschreibt, ist jede Mitteilung gültig, wenn sie durch persönliche Übergabe gegen unterzeichnete Empfangsbestätigung, per E-Mail mit Empfangsbestätigung oder per Einschreiben an die im Vertrag genannten Adressen erfolgt. Jede Partei muss die andere Partei während der Laufzeit des Vertrags über etwaige Adressänderungen informieren.

25.9    Anwendbares Recht. Der Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem die Dienstleistergesellschaft, die das Bestellformular unterzeichnet hat, ihren Sitz hat, und ist entsprechend auszulegen, ohne Berücksichtigung der dortigen Kollisionsnormen. Andere Rechtswahlklauseln sowie Kollisionsnormen oder Bestimmungen, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Landes als des Landes führen würden, in dem die Dienstleistergesellschaft, die das Bestellformular unterzeichnet hat, ihren Sitz hat, finden keine Anwendung.

25.10             Gerichtsstand. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, werden endgültig von den Gerichten des Landes entschieden, in dem die Dienstleistergesellschaft, die das Bestellformular unterzeichnet hat, ihren Sitz hat. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei vor jedem zuständigen Gericht wirksam ein Verfahren zur Erwirkung einstweiliger oder sichernder Maßnahmen oder Unterlassungsverfügungen einleiten.

25.11              Elektronische Signatur. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass der Vertrag vollständig und rechtswirksam durch elektronische Signatur (z. B. DocuSign) unterzeichnet werden kann.